Bei diesem Paragraphen, auf den ich bei meiner StVO-Recherche stieß, musste ich gleich an Zurück in die Zukunft denken. Ihr auch? Dann dachte ich darüber nach, ob und warum man Dinge, die eh unvernünftig sind, auch noch per Gesetz formulieren bzw. verbieten muss und dann dachte ich daran, was Menschen so für Quatsch machen, also von daher:

§23
(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden.

Interessant finde ich den zweiten Teil dieser Vorschrift, der eigentlich einen eigenen Punkt wert wäre. Ich wusste nicht, dass freihändiges Fahren per Gesetz untersagt ist (gilt das eigentlich auch für Kfz?) Das freihändig fahren mit dem Rad wird ja mal andauernd gemacht und es ist das erste, was (möchtegern)coole Kids nach dem Fahrradfahren-können lernen üben.
Selbst ich fahre manchmal freihändig: Nicht, um cool zu wirken, sondern weil ich z.B. ein Taschentuch suche oder ähnliches (ein Oldenburger Radfahrer hält für so was nicht an).

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