„Erlaubnistatbestandsirrtum“. Also wenn ich sowas lese, muss ich die einzelnen Teile erstmal lesen, erkennen und sacken lassen. Und dann weiß ich meist immer noch nicht, was das bedeuten soll.

In diesem Fall gibt es zum Glück verwertbaren Kontext, denn dieser besondere Irrtum wurde dem Kapitän der MS Dania von einem polnischen Gericht zuerkannt, der drei polnische Zöllnern nicht erlauben wollte, auf deren Verlangen auf die Spirituosen in seinem abgeschlossenen Bordshop zuzugreifen, weil sie behaupteten, das sei nicht korrekt verzollt gewesen, weil der Kapitän in jüngster Vergangenheit die Erfahrung machte, dass ihm auf ähnlichem Weg 380.000 Zigaretten abgenommen wurden und er keinen Beleg dafür bekam und die jetzigen Zöllner sich nicht ausreichend ausweisen konnten. Echt, so steht es hier geschrieben: MS Koi (Schiff).

Aber was „Erlaubnistatbestandsirrtum“ nun genau bedeuten soll, das weiß ich immer noch nicht. Ist es der Irrtum eins erlaubten Tatbestandes? Oder hat die Erlaubnistat einen Bestandsirrtum? Nee, das ergibt ja gar keinen Sinn. Immerhin scheint es so zu sein, dass ein erlaubter Irrtum einem vor Gericht helfen kann, wenn man mal Scheisse gebaut hat… gut zu wissen 😉

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