Hier ein weiterer Paragraph der StVO, bei welchem ich meine, was dazu sagen zu müssen: Ich vermute, die Hupe ist eines der Bauteile am Auto, welches am meisten missbräuchlich genutzt wird.

§16
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.

Zwar kann ich mich nicht erinnern, die Hupe mal „außerhalb“ von einem Überholer gehört zu haben, aber in jeder x-beliebigen City sieht klingt das schon ganz anders. Bei korrekter Auslegung dieser Verkehrsregel gefährdet also andauernd einer, und andere weisen durch Hupen darauf hin. Aber ich glaube, die meisten hupen nur, um den anderen zu beschimpfen und bloßzustellen, weil sie sich so aufregen. Davon steht aber nix in der StVO. Ich gehe aber auch davon aus, dass sich Polizei und Gerichte um sowas gar nicht erst kümmern, denn zum Glück gibt es wichtigeres.

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