StVO §2

Weiter gehts mit der Vorstellung von einigen (un)bekannten Regelungen der Strassenverkehrsordnung. Ich werde nicht jeden Paragraphen hier erwähnen, aber schon der zweite hat Potential, da mal drüber zu reden…

§2 StVO
hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
1.
vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist

Na, mal ehrlich: Wie viele eurer Fahrten sind nach dieser Definition nicht erforderlich? Ich nehme mich da gar nicht aus. Zwar fahre ich viel Fahrrad, aber manchmal… hat man einfach keinen Bock, richtig? Und Öffis sind auch nicht immer das Wahre: Morgens in den mit Schülern vollgepropften Bus? Eine Stunde auf den Zug warten? Nee! Von den ganzen Streiks mal abgesehen…

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