Über den folgenden StVO-Paragraphen kann man etwas länger sinnieren, als die 14 Worte vermuten lassen:

§31
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt

Eigentlich ist es vollkommen klar, dass man nicht auf der Fahrbahn spielt. Mir war aber nicht bekannt, dass das in der Verkehrsordnung ausdrücklich geregelt ist. Und irgendwie ist es auch schade, wenn man an die größeren Städte und deren Straßen denkt, die von Haus zu Haus zugepflastert sind und man kaum eine andere Gelegenheit hat, sich auszutoben. Überhaupt: Das muss den Kiddies ja auch jemand sagen! Wir haben damals jedenfalls (als Roller-Skates gerade „in“ waren) Rollschuh-Hockey auf der Straße gespielt und sowohl wir als auch die Autofahrer haben gemault, wenn mal einer kam. War ja auch nur eine Nebenstrasse. Bei mir in der Gegend sehe ich heute auch ab und zu mal Kids auf der Fahrbahn spielen (ist ja nicht viel los und der Bus kommt nur alle 20 Minuten) und mich stört es nicht weiter. Immerhin, wenn man den Text vollständig deutet: Auf dem Fußgängerweg ist offenbar Spielen erlaubt 🙂

Was ich aber persönlich in diesem Zusammenhang noch erwähnen möchte: Grundsätzlich habe ich nichts gegen Radrennsport, aber es gibt hier immer wieder wichtigtuerische Individuen, die sich regelrecht breit auf der Straße machen und fest davon ausgehen, dass man als Autofahrer ja wohl bitte Rücksicht nehmen muss, während sie hemmungslos durch die Gegend ballern. Denen möchte ich gerne diesen §31, Absatz 1 zurufen, denn deren Räder sind auch nichts anderes als Sportgeräte (von Verkehrstauglichkeit rede ich nicht) und dementsprechend auf der Fahrbahn nicht erlaubt. Glücklicherweise sind nicht alle so, aber die paar verhalten sich leider besonders ätzend.

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