Das hätte ich nicht gedacht. Der folgende Paragraph klingt zwar absolut sinnvoll, aber in der Strassenverkehrsordnung hätte ich sowas nie erwartet:
§28
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten
Dabei müsst ihr wissen: Ich bin durchaus einiges gewohnt! Ich habe Verwandschaft, die haben schon Schafe in einem Mercedes W124-Kofferraum transportiert, Hühner und Lämmer auf der Rückbank… allerdings wohnen die auch in einem ruhig gelegenem Ort, wo die meisten Dinge vermutlich nicht anhand von Gesetzestexten geregelt werden… aber ich schweife ab 😉
Auf jeden Fall ist dieser §28 so allumfassend formuliert, dass sich wohl kaum einer rausreden kann, wenn seine Katze plötzlich Beteiligte in einem Verkehrsunfall geworden ist…
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