StVO §12:
Weiter mit Besonderheiten der StVO. Diese Verkehrsregel hier könnte sogar bekannt sein. Aber vermutlich der falschen Hälfte der Autofahrenden Bevölkerung:
§12
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren.
In den Innenstädten sind Parkplätze rar (Aber wir haben einige Parkhäuser in OL, wäre vielleicht auch mal einen Artikel wert). Ich kenne Stellen in Oldenburg, wo ich seit Jahren keine freie Lücke gesehen habe, z.B. an der Staulinie (ich fahre aber auch seit Jahren nicht mehr mit dem Auto in die Stadt 😉 ). Wenn man also eine freie Lücke sieht, dann huscht man hinein. Und hat man die Einstellung „keine Ahnung, warum das Fahrzeug da vor mir angehalten hat“, dann ist das Parkplatzproblem gerade mit einem Kleinwagen schnell gelöst. Denkste. Das war dann einer der falschen Hälfte, die diesen §12 nicht kennen. Eigentlich traurig, dass man sowas gesetzlich regeln muss.
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