StVO §3

Der nächste große Unbekannte aus der Strassenverkehrsordnung:

§3
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Mal ehrlich: Wer von euch hat das gewusst? Mir war das absolut neu, habe ich noch nie gehört. Wobei der „triftige Grund“ sicher der Hauptknackpunkt bei Verkehrsgerichtsverfahren ist. Grundsätzlich halte ich das hier für einen sinnvollen Paragraph. Muss nur jeder wissen 😉

One Reply to “StVO §3”

  1. Hm …. sicherlich gibt es Leute die geblitzt wurden und versucht haben sich mit dem Paragraphen herauszufinden… an den Verkehrsfluss angepasste Geschwindigkeit und so.

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