StVO §3 Der nächste große Unbekannte aus der Strassenverkehrsordnung: §3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. …
Anders als der Rest
StVO §3 Der nächste große Unbekannte aus der Strassenverkehrsordnung: §3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. …