Ich bin gerade dabei, allen relevanten Kontakten meine neue Bankverbindung mitzuteilen, weil die LzO, der ich seit 40 Jahren treu bin, der Meinung ist, nun 7,50 Euro pro Monat zu verlangen (aber das ist ein anderes Thema).

Unter anderem schrieb ich je eine Mail an meinen Strom- und auch an meinen Gasversorger. Die Jungs vom Strom antworteten ziemlich zeitnah:

Guten Tag Herr Eckert,

Ihre neue IBAN haben wir eingetragen. Eine detaillierte Bestätigung bekommen Sie zusätzlich online im SelfService.
Kleiner Hinweis für Sie: Da uns der Datenschutz wichtig ist, haben wir die IBAN unkenntlich gemacht.

Freundliche Grüße

Die IBAN in der Mail unkenntlich zu machen… naja, okay.
Vom Gas-Service bekam ich allerdings diese Antwort:

Sehr geehrter Herr Eckert,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Damit wir DSGVO-konform sind, dürfen wir die Übermittlung Ihrer Bankdaten per E-Mail nicht akzeptieren.
Aus vorgenanntem Grund bleibt nur der Postweg – hier benötigen wir zur eindeutigen Identifizierung folgende Angaben: Vor- und Nachname, Vertragskonto-Nr., Adresse und Unterschrift.

Bitte senden Sie uns die Angaben an folgende Anschrift zu:

Hä? Wie albern ist das denn? Wer von den beiden geht nun DSGVO-korrekt um? Ich behaupte: Ersterer, denn ich als Dateninhaber habe ja diesen Weg gewählt! Alles andere ist „modernes Getue“, weil es immer schick ist, irgendwas wegen Datenschutz nicht zu tun. Auch wenns Quatsch ist. Aber die DSGVO hat meiner Meinung nach so gut wie keiner verstanden.
Ich habe dann meine Mail ausgedruckt, unterschrieben und schicke es wie gewünscht per Post. Verkniffen habe ich mir „Gebühr bezahlt Empfänger“.

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